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Umzug steuerlich absetzen (2026): So bekommen Sie Geld zurück

Umzugskosten von der Steuer absetzen: privat 20 % der Arbeitskosten (bis 4.000 €), beruflich alle Kosten plus Pauschale 964 €. Mit Rechner, Checkliste und Beispiel.
02. November 20267 Min. Lesezeit
Mann am Laptop prüft eine Rechnung mit hervorgehobenem Arbeitsanteil, im Hintergrund trägt ein Möbelpacker einen Umzugskarton vor einem Haus

Ein Umzug kostet schnell viel Geld. Einen Teil davon holen Sie sich mit der Steuererklärung zurück. Wie viel, hängt von einer Frage ab: Sind Sie privat oder beruflich umgezogen?

Das Wichtigste auf einen Blick:

Privater Umzug Beruflicher Umzug
Was zählt Arbeits- und Fahrtkosten der Umzugsfirma Fast alle Umzugskosten
Wie viel zurück 20 % davon, direkt von der Steuer Senkt das Einkommen, auf das Sie Steuer zahlen
Höchstbetrag 4.000 € im Jahr kein fester Höchstbetrag
Pauschale keine 964 € für Sie, 643 € je weitere Person
Wo eintragen Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ Anlage N, Werbungskosten
Pflicht Rechnung und Überweisung Rechnung und Überweisung

Rechner: Wie viel bekomme ich zurück?

Sie bekommen etwa 240 € vom Finanzamt zurück.

20 % der Arbeits- und Fahrtkosten, höchstens 4.000 € im Jahr. Der Höchstbetrag gilt für alle haushaltsnahen Dienstleistungen eines Jahres zusammen, also auch für Putzhilfe oder Gärtner. Keine Steuerberatung.

Der Rechner gilt für den privaten Umzug. Beim beruflichen Umzug hängt das Ergebnis von Ihrem Steuersatz ab.

Privat umgezogen: 20 % der Arbeitskosten zurück

Haben Sie eine Umzugsfirma beauftragt, zählt ihre Arbeit als haushaltsnahe Dienstleistung. Das Gesetz dazu heißt § 35a EStG. Sie bekommen 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten zurück. Das wird direkt von Ihrer Steuer abgezogen, also nicht nur vom Einkommen.

Das zählt:

  • Packen, Tragen und Fahren durch die Umzugsfirma
  • Abbau und Aufbau von Möbeln
  • Endreinigung der alten Wohnung durch eine Firma
  • Entrümpelung vor dem Umzug durch eine Firma

Das zählt nicht:

  • Material wie Kartons, Folie und Klebeband
  • Einen Transporter, den Sie selbst mieten und fahren
  • Helfer, die Sie bar bezahlen

Renovieren Sie die alte oder neue Wohnung? Malerarbeiten durch eine Firma sind eine Handwerkerleistung. Dafür gibt es extra 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr. Die Bundesregierung will das ab 2027 auf 15 % und höchstens 900 € senken (Gesetzentwurf, Bundestag-Drucksache 21/8235). Beschlossen ist das noch nicht, die Länder im Bundesrat sind dagegen.

Beispiel

Die Umzugsfirma schreibt auf die Rechnung: 1.500 € Arbeits- und Fahrtkosten, 200 € Material. Zählen dürfen nur die 1.500 €. Davon 20 % sind 300 €. So viel weniger Steuer zahlen Sie.

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Beruflich umgezogen: noch mehr absetzen

Ein Umzug gilt als beruflich, wenn die Arbeit der Grund ist. Zum Beispiel:

  • Sie haben eine neue Stelle in einer anderen Stadt.
  • Ihr Arbeitgeber hat Sie versetzt.
  • Ihr Weg zur Arbeit wird jeden Tag mindestens eine Stunde kürzer (hin und zurück zusammen).

Dann sind die Kosten Werbungskosten. Sie senken das Einkommen, auf das Sie Steuer zahlen. Das zählt dazu:

  • die Rechnung der Umzugsfirma oder die Miete für den Transporter
  • Fahrtkosten zur Besichtigung und am Umzugstag
  • doppelte Miete für eine Übergangszeit
  • Maklerkosten für eine Mietwohnung

Dazu kommt eine Pauschale für viele kleine Kosten, zum Beispiel neue Gardinen oder das Anschließen von Geräten. Für Umzüge seit dem 1. März 2024 gilt laut Bundesfinanzministerium (Schreiben vom 28.12.2023, auch 2026 noch gültig):

Wer Pauschale
Die Person, die beruflich umzieht 964 €
Jede weitere Person im Haushalt 643 €
Wer vorher oder nachher keine eigene Wohnung hat 193 €

Für die Pauschale brauchen Sie keine Belege. Haben Sie mehr ausgegeben, können Sie stattdessen die echten Kosten mit Belegen angeben.

Wichtig: nicht doppelt. Was Sie als Werbungskosten angeben, dürfen Sie nicht zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung angeben. Hat Ihr Arbeitgeber Kosten erstattet, zählen diese auch nicht noch einmal.

Umzug aus gesundheitlichen Gründen oder ins Pflegeheim

Müssen Sie wegen einer Krankheit oder Behinderung umziehen, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung zählen. Das prüft das Finanzamt im Einzelfall. Fragen Sie am besten Ihren Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Wer im Pflegeheim lebt, kann außerdem einen Teil der Heimkosten absetzen: den Teil, der für Arbeiten wie Putzen, Waschen und Kochen anfällt. So steht es in § 35a Absatz 2 EStG. Das Heim weist diesen Teil auf Nachfrage aus.

Wer ins Pflegeheim zieht, bekommt oft noch andere Hilfe. Die Pflegekasse zahlt den Umzug ins Heim zwar nicht, das Sozialamt kann aber helfen. Mehr dazu im Ratgeber Pflegekasse: Was wird übernommen?. Muss vorher die Wohnung geräumt werden, lesen Sie Entrümpelung von der Steuer absetzen.

Checkliste: So erkennt das Finanzamt Ihre Rechnung an

  1. Rechnung von einer Firma mit Ihrem Namen und der Adresse.
  2. Arbeits- und Fahrtkosten getrennt von Material ausgewiesen.
  3. Bezahlt per Überweisung, nicht bar. Den Kontoauszug aufheben.
  4. Im richtigen Jahr eintragen: in dem Jahr, in dem Sie bezahlt haben.

Gut zu wissen: Wohnen zwei Alleinstehende zusammen, gibt es den Höchstbetrag von 4.000 € nur einmal für beide zusammen (§ 35a Absatz 5 EStG).

Fehlt auf der Rechnung die Trennung der Arbeitskosten, bitten Sie die Firma um eine neue Rechnung. Das ist normal und kostet nichts.

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Keine Steuerberatung. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln einfach. Was in Ihrem Fall gilt, klären Sie mit Ihrem Finanzamt, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein. Alle Beträge geprüft am 02.11.2026 im Gesetz (gesetze-im-internet.de) und im Amtlichen Lohnsteuer-Handbuch 2026 des Bundesfinanzministeriums.

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Häufige Fragen

Ja. Bei einem privaten Umzug ziehen Sie 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten der Umzugsfirma direkt von Ihrer Steuer ab, höchstens 4.000 € im Jahr (§ 35a EStG). Bei einem beruflichen Umzug können Sie sogar alle Umzugskosten als Werbungskosten angeben, dazu eine Pauschale für sonstige Kosten.
20 % der Arbeits- und Fahrtkosten auf der Rechnung. Beispiel: Die Umzugsfirma berechnet 1.500 € Arbeits- und Fahrtkosten. Dann sinkt Ihre Steuer um 300 €. Material wie Kartons zählt nicht.
Zum Beispiel, wenn Sie wegen einer neuen Stelle umziehen, versetzt werden oder Ihr Weg zur Arbeit durch den Umzug jeden Tag mindestens eine Stunde kürzer wird. Dann zählen die Kosten als Werbungskosten.
Für Umzüge seit dem 1. März 2024 gelten 964 € für die Person, die beruflich umzieht, und 643 € für jede weitere Person im Haushalt. Die Pauschale gibt es nur bei einem beruflichen Umzug.
Bei einem privaten Umzug nein, denn dabei arbeitet niemand für Sie. Bei einem beruflichen Umzug gehört die Miete für den Transporter zu den Werbungskosten.
Ja. Das Finanzamt erkennt die Kosten nur mit Rechnung und Überweisung an. Bar bezahlt zählt nicht, auch nicht mit Quittung.

Quellen

  1. § 35a EStG – Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen — Bundesministerium der Justiz
  2. § 9 EStG – Werbungskosten — Bundesministerium der Justiz
  3. § 10 BUKG – Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen — Bundesministerium der Justiz
  4. BMF-Schreiben vom 28.12.2023: Umzugskosten ab 1. März 2024 (Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 29) — Bundesministerium der Finanzen
  5. Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027, Drucksache 21/8235 — Deutscher Bundestag

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