Unsere Quellenrichtlinie
Diese Seite fasst zusammen, wie wir bei AWL Zentrum mit externen Quellen in unseren Ratgeber-Artikeln umgehen — damit Sie nachvollziehen können, worauf eine Aussage beruht.
Bevorzugte Quellen
Bei Rechts- und Umweltthemen bevorzugen wir amtliche Primärquellen: Gesetzestexte (z. B. gesetze-im-internet.de), Bundes- und Landesbehörden, Kommunen und offizielle Entsorgungsträger, das Umweltbundesamt sowie Gerichtsurteile — bevorzugt über die jeweilige Gerichts- oder amtliche Quelle, nicht über private Rechtsportale.
Wann wir auf andere Quellen zurückgreifen
Existiert keine geeignete amtliche Quelle, nutzen wir etablierte Sekundärquellen wie Verbraucherzentralen oder Fachanwalts-Ratgeber — nur wenn diese selbst erkennbar seriös, datiert und nachvollziehbar sind.
Was wir nicht als alleinige Quelle nutzen
- Wettbewerber-Websites als Beleg für Tatsachen
- Quellen ohne erkennbares Datum
- Inhalte hinter einer Bezahlschranke, die Sie selbst nicht nachprüfen könnten
Eigene AWL-Daten
Wo wir eigene Auswertungen aus echten, angenommenen AWL-Aufträgen nutzen, kennzeichnen wir das ausdrücklich im Text (z. B. „laut echten AWL-Aufträgen, Stand …") — getrennt von extern recherchierten Angaben.
Aktualität
Externe Quellen werden zum Zeitpunkt der Erstellung abgerufen und mit Datum versehen. Wir prüfen zitierte externe Quellen in regelmäßigen Abständen erneut auf Erreichbarkeit und Aktualität.
Unsere Ratgeber-Artikel sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.