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Hilfe vom Amt

Wer zahlt Umzug, Entrümpelung und Reinigung?

Wenn das Geld nicht reicht, helfen Ämter und Kassen. Hier steht kurz, wer für Sie zuständig ist und was Sie dafür brauchen.

Welches Amt?Jobcenter, Sozialamt, Pflege

Wir sind kein Amt. AWL hilft Ihnen, schriftliche Angebote von Firmen zu bekommen. Kostenlos.

Welches Amt hilft mir?

Jobcenter

Für wen: Menschen im Arbeitsalter, die Grundsicherungsgeld bekommen (früher Bürgergeld).

Zahlt das Jobcenter meinen Umzug?

Ja, wenn das Jobcenter vorher zustimmt. Erst fragen, dann den Mietvertrag unterschreiben (§ 22 Abs. 6 SGB II). Möbel für die erste eigene Wohnung zahlt es extra (§ 24 Abs. 3 SGB II).

Jobcenter finden

Sozialamt

Für wen: Menschen in Rente oder die nicht mehr arbeiten können und zu wenig Geld haben.

Zahlt das Sozialamt meinen Umzug?

Ja, wenn das Sozialamt vorher zustimmt (§ 35a SGB XII). Auch die Erstausstattung einer Wohnung ist möglich (§ 31 SGB XII). Reicht das Geld fürs Pflegeheim nicht, hilft es mit der Hilfe zur Pflege.

Sozialamt finden

Pflegestützpunkt

Für wen: Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.

Zahlt der Pflegestützpunkt etwas?

Nein. Er berät kostenlos und hilft beim Antrag bei der Pflegekasse oder beim Sozialamt.

Pflegestützpunkt finden

Wer hilft sonst noch?

Pflegekasse

Mit Pflegegrad: bis 4.180 € Zuschuss, wenn die Pflege zu Hause dadurch leichter wird, zum Beispiel durch einen Umzug in eine passendere Wohnung (§ 40 SGB XI). Den Umzug ins Pflegeheim zahlt sie nicht.

Was die Pflegekasse zahlt

Finanzamt

Für alle: 20 % der Arbeitskosten zurück, bis 4.000 € im Jahr (§ 35a EStG). Sie brauchen eine Rechnung und eine Überweisung. Bar bezahlt zählt nicht.

Umzug absetzenEntrümpelung absetzen

In welcher Stadt?

Jobcenter

Sozialamt

Pflegestützpunkt

Weitere Städte folgen.

So bekommen Sie Ihre Angebote

  1. Fragen Sie beim Amt, ob es die Kosten übernimmt und wie viele Angebote es braucht. Meist sind es 2 bis 3.
  2. Sagen Sie uns einmal, was gemacht werden soll. Alle Firmen bekommen dieselbe Beschreibung.
  3. Firmen schicken Ihnen schriftliche Angebote. Die geben Sie beim Amt ab.
  4. Erst wenn das Amt zugestimmt hat, beauftragen Sie eine Firma.

Gesetze geprüft am 02.11.2026 auf gesetze-im-internet.de. Keine Rechtsberatung: Im Einzelfall entscheidet das Amt.