Hilfe vom Amt
Wenn das Geld nicht reicht, helfen Ämter und Kassen. Hier steht kurz, wer für Sie zuständig ist und was Sie dafür brauchen.
Wir sind kein Amt. AWL hilft Ihnen, schriftliche Angebote von Firmen zu bekommen. Kostenlos.
Für wen: Menschen im Arbeitsalter, die Grundsicherungsgeld bekommen (früher Bürgergeld).
Zahlt das Jobcenter meinen Umzug?
Ja, wenn das Jobcenter vorher zustimmt. Erst fragen, dann den Mietvertrag unterschreiben (§ 22 Abs. 6 SGB II). Möbel für die erste eigene Wohnung zahlt es extra (§ 24 Abs. 3 SGB II).
Jobcenter findenFür wen: Menschen in Rente oder die nicht mehr arbeiten können und zu wenig Geld haben.
Zahlt das Sozialamt meinen Umzug?
Ja, wenn das Sozialamt vorher zustimmt (§ 35a SGB XII). Auch die Erstausstattung einer Wohnung ist möglich (§ 31 SGB XII). Reicht das Geld fürs Pflegeheim nicht, hilft es mit der Hilfe zur Pflege.
Sozialamt findenFür wen: Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.
Zahlt der Pflegestützpunkt etwas?
Nein. Er berät kostenlos und hilft beim Antrag bei der Pflegekasse oder beim Sozialamt.
Pflegestützpunkt findenMit Pflegegrad: bis 4.180 € Zuschuss, wenn die Pflege zu Hause dadurch leichter wird, zum Beispiel durch einen Umzug in eine passendere Wohnung (§ 40 SGB XI). Den Umzug ins Pflegeheim zahlt sie nicht.
Was die Pflegekasse zahltFür alle: 20 % der Arbeitskosten zurück, bis 4.000 € im Jahr (§ 35a EStG). Sie brauchen eine Rechnung und eine Überweisung. Bar bezahlt zählt nicht.
Umzug absetzenEntrümpelung absetzenWeitere Städte folgen.
Gesetze geprüft am 02.11.2026 auf gesetze-im-internet.de. Keine Rechtsberatung: Im Einzelfall entscheidet das Amt.