Eine Entrümpelung oder Haushaltsauflösung kostet schnell vier- bis fünfstellig – aber ein Teil davon kommt über die Steuererklärung zurück. Der Schlüssel heißt §35a Einkommensteuergesetz (EStG): Für Arbeiten in Ihrem selbst genutzten Haushalt ziehen Sie 20 % der Arbeitskosten direkt von Ihrer Steuerschuld ab – bis zu 4.000 € pro Jahr.
Wichtig: Das ist kein Abzug von der Steuerbemessung, sondern von der Steuerschuld selbst. Jeder abzugsfähige Euro Arbeitskosten spart Ihnen also volle 20 Cent – unabhängig von Ihrem Steuersatz.
Das Wichtigste vorab:
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | §35a Abs. 2 EStG (haushaltsnahe Dienstleistung) |
| Erstattung | 20 % der Arbeitskosten |
| Höchstbetrag | 4.000 € pro Jahr |
| Absetzbar | Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten (Lohnanteil) |
| Nicht absetzbar | Material, Entsorgungs- und Deponiegebühren |
| Pflicht | Rechnung + Zahlung per Überweisung (keine Barzahlung) |
Erst den Preis kennen, dann die Steuer planen: unverbindlich Festpreis-Angebote vergleichen.
Kostenrechner starten →Wie viel kann ich genau absetzen?
Das Steuerrecht unterscheidet zwei Töpfe – und für die Entrümpelung ist der bessere zuständig:
- §35a Abs. 2 – haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Arbeitskosten, max. 4.000 € / Jahr. Hierunter fällt in der Regel die Entrümpelung, Haushaltsauflösung und Wohnungsauflösung im eigenen Haushalt.
- §35a Abs. 3 – Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € / Jahr. Relevant nur, wenn es um handwerkliche Renovierung geht (z. B. Malerarbeiten nach der Räumung).
Für eine klassische Entrümpelung greift also der größere Topf mit 4.000 €. Absetzbar ist dabei ausschließlich der Lohnanteil – Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Material sowie reine Entsorgungs- und Deponiegebühren zählen nicht. Deshalb gilt die goldene Regel: Die Rechnung muss den Arbeitsanteil getrennt ausweisen.
Beispielrechnung mit echten Auftragsdaten
Grundlage sind 12.798 real über AWL Zentrum angenommene Aufträge (2020–2026). Die Ø-Endpreise:
| Leistung | Ø-Endpreis | Beispiel: Arbeitsanteil* | 20 % Steuerersparnis* |
|---|---|---|---|
| Entrümpelung | 1.635 € | ~1.100 € | ~220 € |
| Wohnungsauflösung | 1.668 € | ~1.150 € | ~230 € |
| Haushaltsauflösung | 2.039 € | ~1.400 € | ~280 € |
* Beispielhafter Arbeitsanteil (Material/Entsorgung herausgerechnet); der tatsächliche Wert steht auf Ihrer Rechnung und kann abweichen. Keine Steuerberatung.
Selbst im unteren Beispiel holen Sie sich also rund 220–280 € über die Steuererklärung zurück – bei großen Objekten entsprechend mehr, bis zur Grenze von 4.000 €.
Angebote mit sauber getrenntem Arbeitsanteil – ideal für §35a. Jetzt kostenlos vergleichen.
Jetzt Angebote vergleichen →Die 4 Voraussetzungen, damit das Finanzamt mitspielt
- Selbst genutzter Haushalt. Die Arbeiten müssen in Ihrem eigenen Haushalt stattfinden (Eigentum oder Miete, auch innerhalb der EU/des EWR).
- Rechnung mit getrenntem Arbeitsanteil. Der Lohn-/Arbeitsanteil muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein – nur er ist absetzbar.
- Zahlung per Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt, auch nicht mit Quittung. Überweisen Sie und heben Sie den Beleg auf.
- In der Steuererklärung eintragen. Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ – im Jahr, in dem Sie bezahlt haben.
Sonderfall: geerbte oder leerstehende Wohnung
Hier wird es heikel. §35a setzt Ihren Haushalt voraus. Bei einer geerbten, leerstehenden Wohnung, die Sie nicht selbst bewohnen, ist die Absetzbarkeit oft eingeschränkt oder strittig. Wenn Sie die Wohnung dagegen selbst bewohnt haben (z. B. Auflösung des eigenen Haushalts beim Umzug ins Pflegeheim), stehen die Chancen deutlich besser.
Weil beim Thema Erbe viele Fragen zusammenkommen (Wer zahlt? Wer haftet? Was ist absetzbar?), lohnt der Blick in unseren Ratgeber Nachlassauflösung: Kosten im Erbfall – und im Zweifel immer der Gang zum Steuerberater.
So holen Sie das Maximum heraus
- Rechnung prüfen: Arbeitsanteil getrennt ausgewiesen? Wenn nicht – nachfordern.
- Über zwei Jahre splitten: Bei sehr großen Aufträgen kann eine Aufteilung der Zahlung über den Jahreswechsel helfen, zweimal den 4.000-€-Deckel zu nutzen (mit Steuerberater klären).
- Angebote vergleichen: Ein transparenter Partner weist den Lohnanteil ohnehin sauber aus. Über AWL Zentrum erhalten Sie mehrere geprüfte Festpreis-Angebote – für Entrümpelung, Wohnungsauflösung und Haushaltsauflösung, z. B. in Berlin, Hamburg oder München.
Kein Steuerbescheid, sondern Orientierung. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Die konkrete Anrechnung hängt von Ihrem Einzelfall ab – klären Sie sie mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.