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Wohnung entrümpeln: Was es kostet, wie es abläuft und wann sich eine Firma lohnt

Wohnung entrümpeln: was es nach Größe kostet (Ø 1.509 € bei 40–80 m²), in welcher Reihenfolge Sie vorgehen und wann sich eine Firma lohnt – mit AWL-Daten.

04. August 2026 8 Min. Lesezeit
Balkendiagramm: durchschnittlicher Endpreis einer Wohnungs-Entrümpelung nach Wohnfläche, normal möbliert – von 420 € bei bis zu 15 m² bis 4.056 € bei über 150 m².

Eine Wohnung zu entrümpeln kostet vor allem so viel, wie an Menge tatsächlich rausmuss. Für eine normal möblierte Wohnung mit 40–80 m² liegt der Endpreis im Schnitt bei 1.509 €, typische Spanne 1.160–1.870 € (Basis: 1.034 über AWL Zentrum angenommene Aufträge, 2020–2026). Kleinere Wohnungen sind günstiger, stark vollgestellte oder Messie-Wohnungen deutlich teurer.

Dieser Ratgeber zeigt, was die Räumung nach Größe wirklich kostet, in welcher Reihenfolge Sie am besten vorgehen und was mit dem Hausrat passiert. Der rechtliche Teil ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

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Was kostet es, eine Wohnung zu entrümpeln?

Eine durchschnittliche Wohnung mit 40–80 m² kostet in der Entrümpelung im Schnitt 1.509 €, bei einer typischen Spanne von 1.160–1.870 € (1.034 angenommene AWL-Aufträge – die mit Abstand am besten belegte Größenklasse). Der Preis steigt mit der Fläche, weil jeder zusätzliche Raum mehr Volumen, Arbeitszeit und Entsorgungsgebühren bedeutet.

Die folgende Übersicht zeigt den durchschnittlichen Endpreis nach Wohnfläche – alle Werte für den Regelfall „normal möbliert” aus realen, über AWL Zentrum angenommenen Aufträgen:

WohnflächeØ EndpreisTypische SpanneAufträge
bis 15 m²420 €310–510 €140
16–39 m²749 €530–970 €214
40–80 m²1.509 €1.160–1.870 €1.034
81–99 m²2.075 €1.830–2.300 €146
100–150 m²2.611 €2.290–3.050 €97
über 150 m²4.056 €3.590–4.350 €33

Der zweite große Hebel neben der Fläche ist der Füll- und Verschmutzungsgrad. Eine stark möblierte Wohnung mit 40–80 m² kostet im Schnitt 1.941 € statt 1.509 € (313 Aufträge). Handelt es sich um einen Messie-Fall, springt der Wert auf durchschnittlich 3.238 € (2.340–4.510 €, 160 Aufträge) – mehr als das Doppelte. Das liegt am Sortier- und Reinigungsaufwand, an Schutzkleidung und an der höheren Restmüllquote, wenn kaum etwas verwertbar ist. Diskrete Sonderfälle behandelt der Ratgeber Messie-Wohnung entrümpeln.

Zum Einordnen: Eine reine Entrümpelung kostet bundesweit über alle Objektarten im Schnitt 1.635 € (620–2.920 €, 12.798 Aufträge, rund 32 €/m²). Eine typische Wohnung liegt also nah an diesem bundesweiten Mittel – ein Haus mit Keller, Dachboden und Garten liegt naturgemäß darüber, wie der Vergleich in Haus entrümpeln: Kosten nach Größe zeigt.

Wohnung entrümpeln oder Wohnungsauflösung – wo ist der Unterschied?

Eine Wohnungsentrümpelung ist das Befreien der Wohnung von Gerümpel und nicht mehr Gebrauchtem. Das kann ein einzelner überfüllter Raum sein oder die komplette Wohnung – oft, während das Mietverhältnis weiterläuft oder die Wohnung für Verkauf, Vermietung oder Renovierung freigeräumt wird.

Unter einer Wohnungsauflösung versteht man dagegen das vollständige Auflösen des Haushalts: die komplette Räumung plus die Abwicklung drumherum – Verwertung des Hausrats, Kündigung, Ummeldungen und die endgültige, besenreine Übergabe. Typische Anlässe sind ein Umzug, der Einzug ins Pflegeheim oder ein Erbfall.

Für den Preis ist die Grenze fließend, denn beide richten sich nach denselben Faktoren: Menge, Fläche, Etage, Zugang und Zustand. Ob im Angebot „Entrümpelung” oder „Auflösung” steht, ändert den Endpreis kaum – entscheidend ist, was tatsächlich raus muss. Einen Überblick über Leistung und Ablauf gibt die Seite Entrümpelung; wer die vollständige Auflösung samt Fristen und Kostenlogik plant, findet sie im Ratgeber Wohnungsauflösung: Kosten 2026.

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In welcher Reihenfolge entrümpelt man eine Wohnung?

Bewährt hat sich, mit den Nebenräumen zu beginnen und den Wohnbereich zuletzt zu räumen: erst Abstellkammer, Keller- oder Dachbodenabteil und Vorratsschränke, dann Küche und Bad, zum Schluss Wohn- und Schlafzimmer. So bleibt der Weg zur Wohnungstür frei und kein bereits geräumter Raum wird wieder zugestellt.

In dieser Reihenfolge bleibt auch eine volle Wohnung beherrschbar:

  1. Dokumente und Wertsachen zuerst sichern. Bevor irgendetwas bewegt wird, kommen Verträge, Urkunden, Schmuck und Fotos in eine getrennte Kiste. Was einmal im Container liegt, ist praktisch weg.
  2. Raum für Raum in drei Stapel sortieren: Behalten, Verkaufen/Spenden, Entsorgen. Diese Dreiteilung entscheidet später über den Preis, weil verwertbare Möbel angerechnet werden können.
  3. Sondermüll und Elektro trennen. Farben, Batterien, Lampen und Elektrogeräte gehören nicht in den normalen Sperrmüll, sondern zu Wertstoffhof oder Schadstoffsammlung – das ist auch gesetzlich vorgegeben (siehe unten).
  4. Sperrmüll bündeln. Möbel, Matratzen und Teppiche zusammenstellen und entweder zur kommunalen Abholung anmelden, selbst zum Wertstoffhof fahren oder abholen lassen. Kosten und Wege dazu stehen im Ratgeber Sperrmüll entsorgen: Kosten 2026.
  5. Kellerabteil nicht vergessen. Zur Wohnung gehört fast immer ein Kellerabteil, das sich gern eigenständig füllt – wie Sie es systematisch leeren, zeigt Keller entrümpeln in 7 Schritten.

Was passiert mit dem Hausrat aus der Wohnung?

Brauchbares wird verkauft, gespendet oder auf den Preis angerechnet, alles Übrige getrennt der Verwertung oder Entsorgung zugeführt – auf der Deponie landet also längst nicht alles. Wie viel dabei überhaupt zusammenkommt, zeigt die amtliche Statistik: Haus- und Sperrmüll aus der kommunalen Sammlung machen einen erheblichen Teil des Haushaltsabfalls aus.

„Die Menge dieser Abfälle lag im Jahr 2023 bei rund 15,2 Mio. t oder 179 kg pro Kopf.” — Umweltbundesamt, Abfälle privater Haushalte

Insgesamt fielen 2023 laut Umweltbundesamt 433 kg Haushaltsabfälle pro Kopf an. Ein guter Teil davon lässt sich vermeiden: Funktionsfähige Möbel finden über Kleinanzeigen, Verschenkeplattformen oder Sozialkaufhäuser oft schnell einen neuen Besitzer – und jedes weitergegebene Stück senkt die zu entsorgende Menge und damit den Preis.

Dass Verwertbares und Gefährliches getrennt werden, ist kein freiwilliger Service, sondern Pflicht. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt die Überlassungspflicht: Abfälle aus privaten Haushalten sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen, soweit man sie nicht selbst auf dem eigenen Grundstück verwertet (§ 17 Abs. 1 KrWG). Wildes Abstellen im Hausflur oder an der Straße ohne angemeldeten Termin ist damit keine Option. Eine seriöse Firma weist die getrennte Entsorgung im Angebot aus – wo genau welche Fraktion hingehört, ordnet die Übersicht Was darf zum Recyclinghof?.

Genau hier liegt auch ein Sparhebel: Je mehr verwertbarer Hausrat vorhanden ist, desto eher lässt sich ein Teil über die Wertanrechnung gegenrechnen. Wie das funktioniert, erklärt Entrümpelung mit Wertanrechnung.

Selbst entrümpeln oder Firma beauftragen?

Bei einer kleinen, gut erreichbaren Wohnung mit eigenem Fahrzeug ist Selbermachen meist günstiger – Sie zahlen dann nur die Entsorgungsgebühren am Wertstoffhof. Sobald Etage, Menge oder Zeit zum Problem werden, gleicht sich der Kostenvorteil aus. Die folgende Tabelle stellt die drei realistischen Wege gegenüber:

WegKostenDauerAufwandWann sinnvoll
Selbst räumenTransporter + Gebühren + Spritmehrere Tagehoch, körperlichwenig Volumen, Fahrzeug vorhanden, keine Frist
Firma beauftragenFestpreis (Ø 1.509 € bei 40–80 m²)halber bis ganzer Taggeringvolle Wohnung, obere Etage, Zeitdruck
Kombinationreduzierter Festpreis1 Wochenende + halber TagmittelSie sortieren vor, Firma holt den Rest

Für viele Wohnungsräumungen ist die Kombination der günstigste Weg: Sie sortieren selbst vor, verkaufen oder verschenken Verwertbares und lassen die Firma nur die sperrige Restmenge holen. Das senkt das abzurechnende Volumen – und damit den Festpreis.

Wenn Sie eine Firma beauftragen, holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen sie. Die Verbraucherzentrale rät im Kontext Umzug – auf jede beauftragte Räumung übertragbar –, sich „rechtzeitig … Angebote von mehreren Umzugsunternehmen” zu holen und darauf zu achten, dass alle vereinbarten Leistungen im schriftlichen Kostenvoranschlag stehen. Bevorzugen Sie einen echten Festpreis nach Besichtigung statt einer Abrechnung nach Stunden; woran Sie unseriöse Anbieter erkennen, fasst Unseriöse Entrümpler erkennen zusammen.

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So kommen Sie an einen belastbaren Festpreis

Der Weg zum verlässlichen Preis ist kurz: Menge grob schätzen, Zustand ehrlich angeben, mehrere Angebote vergleichen. Wichtig ist eine Vor-Ort- oder Video-Besichtigung vor der Beauftragung – nur so wird aus dem Richtwert ein Festpreis, der später nicht „wegen Mehraufwand” nach oben korrigiert wird. Achten Sie im Angebot auf einen klar benannten Leistungsumfang (welche Räume, besenrein ja/nein), einen echten Festpreis statt Stundenlohn und die getrennte Ausweisung des Arbeitsanteils, falls Sie die Kosten für den selbst genutzten Haushalt steuerlich geltend machen wollen.

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Häufige Fragen

Was kostet es, eine Wohnung zu entrümpeln?
Eine normal möblierte Wohnung mit 40–80 m² kostet in der Entrümpelung im Schnitt 1.509 €, bei einer typischen Spanne von 1.160–1.870 € (Basis: 1.034 über AWL Zentrum angenommene Aufträge). Kleine Wohnungen bis 15 m² starten im Schnitt bei 420 €, große über 150 m² liegen bei 4.056 €. Vermüllung treibt den Preis: Bei 40–80 m² steigt der Schnitt auf 1.941 € (stark möbliert) bzw. 3.238 € im Messie-Fall. Den verbindlichen Festpreis nennt ein Partner nach kurzer Beschreibung von Menge, Etage und Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnung entrümpeln und Wohnungsauflösung?
Eine Wohnungsentrümpelung befreit die Wohnung von Gerümpel und nicht mehr Gebrauchtem – das kann ein einzelner Raum sein oder die ganze Wohnung, während das Mietverhältnis oft weiterläuft. Eine Wohnungsauflösung räumt die Wohnung vollständig und wickelt den Haushalt ab, meist bei Auszug, Umzug ins Heim oder im Erbfall. Preislich richten sich beide nach Menge, Fläche und Zustand, nicht nach dem Namen der Leistung.
In welcher Reihenfolge entrümpelt man eine Wohnung?
Zuerst Dokumente und Wertsachen getrennt sichern, dann Raum für Raum in drei Stapel sortieren: Behalten, Verkaufen/Spenden, Entsorgen. Bewährt hat sich, mit Abstell-, Keller- oder Vorratsräumen zu beginnen und den Wohnbereich zuletzt zu räumen, damit der Weg zur Tür frei bleibt und kein geräumter Raum wieder zugestellt wird.
Was mache ich mit brauchbaren Möbeln aus der Wohnung?
Verschenken über Kleinanzeigen, Spenden an Sozialkaufhäuser oder – bei einer beauftragten Entrümpelung – als Wertanrechnung angeben. Verwertbare Möbel und Geräte werden dann gegengerechnet und senken den Endpreis. Was übrig bleibt, wird getrennt der Verwertung zugeführt; 2023 wurden bundesweit rund 179 kg Haus- und Sperrmüll pro Kopf gesammelt (Umweltbundesamt).
Lohnt sich Selbermachen oder eine Firma?
Bei einer kleinen, gut zugänglichen Wohnung mit eigenem Transporter ist Selbermachen meist günstiger – Sie zahlen nur die Entsorgungsgebühren. Sobald sperrige Möbel, eine obere Etage ohne Aufzug, viel Volumen oder ein fester Übergabetermin dazukommen, ist eine Firma oft die praktischere und am Ende preislich vergleichbare Lösung, weil Fahrten, Transporter-Miete und Zeit entfallen.
Was kostet die Anfrage über AWL Zentrum?
Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie beschreiben einmal, was raus muss, und erhalten mehrere Festpreis-Angebote geprüfter Partner zum Vergleichen. Bezahlt wird nur der Partner, den Sie selbst auswählen.

Quellen

  1. § 17 KrWG – Überlassungspflichten — Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) / dejure.org
  2. Abfälle privater Haushalte – Aufkommen und Verwertung — Umweltbundesamt
  3. Umzugsunternehmen: So fallen Sie nicht auf Umzugs-Abzocker rein — Verbraucherzentrale

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