Wer erbt, muss meist auch räumen — die Wohnung, das Haus oder zumindest den Hausrat des Verstorbenen. Zwei Fragen stellen sich dabei fast immer parallel: Was kostet das, und wer von mehreren Erben zahlt am Ende dafür? Dieser Ratgeber beantwortet beides mit echten Preisdaten und den relevanten gesetzlichen Grundlagen.
Was kostet eine Nachlassauflösung?
Bundesweit liegt der Durchschnittspreis für eine Haushaltsauflösung bei 549 €, das entspricht rund 19,70 €/m² (Basis: 304 echte AWL-Aufträge, 2020–2025). Die Preisspanne reicht von 420 € bis 790 €, je nach Menge, Etage und Zugang. Der Quadratmeterpreis ist dabei nicht linear: Kleinere Wohnungen unter 20 m² kosten mit 22,50 €/m² überproportional mehr als mittelgroße Objekte zwischen 40 und 60 m² (12,70 €/m²), weil Anfahrt und Grundaufwand bei kleinen Objekten kaum sinken.
Über die Jahre ist der Preis stabil geblieben: von 555 € (2020) über ein Tief von 507 € (2022) bis 577 € im bisherigen Höchststand 2025 — ein Plus von rund 4 % über den gesamten Zeitraum.
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Die tatsächlichen Preise unterscheiden sich je nach Stadt spürbar vom Bundesdurchschnitt:
| Stadt | Ø-Preis | Kleine Wohnung (35 m²) | Wohnung (65 m²) | Haus (110 m²) |
|---|---|---|---|---|
| Köln | 614 € | 650 € | 1.250 € | 2.100 € |
| Berlin | 585 € | 700 € | 1.300 € | 2.200 € |
| Hamburg | 584 € | 700 € | 1.300 € | 2.200 € |
Diese Werte basieren auf echten Aufträgen der jeweiligen Stadt (15 bis 28 Fälle je Stadt), nicht auf einer bundesweiten Hochrechnung. Für Städte ohne eigene Stichprobe greift der bundesweite Durchschnittswert als solider Anhaltspunkt.
Wer zahlt: Erbe allein oder Erbengemeinschaft?
Bei einem Einzelerben ist die Sache einfach: Die Kosten trägt der Nachlass, faktisch also der Erbe. Komplizierter wird es bei mehreren Erben. Die Kosten der Haushaltsauflösung zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten und müssen laut § 2046 BGB vor der eigentlichen Erbauseinandersetzung aus dem gemeinsamen Nachlass beglichen werden, wie auf erbrecht-ratgeber.de erläutert. Reicht der Nachlass dafür nicht aus, haften alle Miterben als Gesamtschuldner nach § 2058 BGB — die Kostenlast bleibt also nicht an einer Person hängen, sondern verteilt sich rechtlich auf die gesamte Erbengemeinschaft.
Organisiert ein Miterbe die Auflösung eigenständig und legt dafür Geld vor, steht ihm gegenüber den übrigen Miterben ein Aufwendungsersatzanspruch entsprechend der jeweiligen Erbquote zu (§§ 2038 Abs. 2 i.V.m. 748 BGB), so erbrecht-ratgeber.de. In der Praxis heißt das: Belege und Rechnungen der beauftragten Firma unbedingt aufbewahren, damit die Erstattung unter den Miterben später sauber nachvollziehbar ist.
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Festpreis-Angebote vergleichen →Wenn der Nachlass überschuldet ist
Nicht jeder Nachlass deckt seine eigenen Kosten. Besteht der Verdacht, dass Schulden das Vermögen übersteigen, greift eine wichtige Schutzfunktion: Nach § 1980 Abs. 1 BGB ist der Erbe verpflichtet, unverzüglich Nachlassinsolvenz zu beantragen, sobald die Überschuldung erkennbar wird, erklärt anwalt.org. Die Nachlassinsolvenz trennt das Nachlassvermögen strikt vom Privatvermögen des Erben — Gläubiger des Verstorbenen können dann nur auf den Nachlass zugreifen, nicht auf das eigene Vermögen des Erben.
Der Antrag ist laut erbrechtsinfo.com formal bis zu zwei Jahre nach Annahme der Erbschaft möglich, sollte bei erkennbarer Überschuldung aber so schnell wie möglich gestellt werden, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Wer die Erbschaft von vornherein nicht antreten will, hat dafür nach § 1943 und § 1944 BGB sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund Zeit, bei Auslandsbezug sechs Monate — nachzulesen auf gesetze-im-internet.de. Diese Frist läuft unabhängig davon, ob die Nachlassauflösung schon begonnen wurde.
Steuerlich absetzbar: das Sechs-Monats-Fenster
Eine oft übersehene Erleichterung betrifft die Erbschaftsteuer: Kosten für Haushaltsauflösung und Wohnungsräumung, die in den ersten sechs Monaten nach dem Erbfall entstehen, werden aus Vereinfachungsgründen pauschal als Nachlassregelungskosten anerkannt, wie steuerberater-berlin-dsg.de beschreibt. Das mindert die steuerliche Bemessungsgrundlage des Nachlasses — ein zusätzlicher Grund, Rechnung und Festpreis-Angebot der beauftragten Firma als Nachweis aufzubewahren und die Räumung nicht unnötig hinauszuzögern.
Wie man unseriöse Anbieter in genau dieser emotional belasteten Situation erkennt, zeigt der Ratgeber 10 Warnsignale für unseriöse Entrümpler — gerade bei Nachlassauflösungen nutzen manche Firmen Zeitdruck und Unwissenheit der Erben aus.
Häufige Fragen zur Haushaltsauflösung im Detail beantwortet: Ablauf, Wertanrechnung, Termine.
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