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Allgemeine Geschäftsbedingungen für AWL-Ausschreibungen

Stand: 11. August 2026

§ 1 Anbieter, Plattformbetreiber und Kontakt

Betreiber des Bereichs „AWL-Ausschreibungen“, Anbieter der dort bereitgestellten Ausschreibungsinformationen und Inhaber der daran eingeräumten Nutzungsrechte ist:

AWL Zentrum Ltd
Basepoint Business Centre
Unit 34 John de Mierre House
GB-West Sussex
RH16 1UA, UK

Eingetragen bei Companies House unter der Company Number 11973273.
UK-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: GB323909011
E-Mail: info@awl-zentrum.de

AWL Zentrum Ltd wird nachfolgend „AWL“, „AWL Zentrum“, „wir“ oder „uns“ genannt.

Je nach steuerlicher Einordnung des Käufers wird der Erwerb entweder unmittelbar mit AWL oder über die im Stripe-Checkout bezeichnete Link-Gesellschaft als Merchant of Record abgewickelt. Einzelheiten ergeben sich aus § 3 dieser AGB.

Weitere Pflichtangaben zu AWL stehen im Impressum.

§ 2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den entgeltlichen Erwerb und die elektronische Freischaltung einzelner Ausschreibungsinformationen im Bereich „AWL-Ausschreibungen“ auf awl-zentrum.de.

Diese AGB gelten nicht für Vermittlungsleistungen, Entrümpelungs- oder Entsorgungsaufträge, Partner- und Leadverträge, Abonnements für Dienstleister oder andere Leistungen von AWL. Für solche Leistungen gelten die jeweils gesondert einbezogenen Bedingungen.

Für einen unmittelbaren B2B-Verkauf durch AWL gelten diese AGB als Vertragsbedingungen zwischen AWL und dem Kunden.

Bei einem Verkauf über Stripe Managed Payments ist die im Stripe-Checkout und auf der Rechnung bezeichnete Link-Gesellschaft der rechtliche Verkäufer und Merchant of Record. Für den Verkauf, die Zahlungsabwicklung, die Rechnung, die Erhebung und Abführung indirekter Steuern sowie transaktionsbezogene Erstattungen gelten zusätzlich die im Stripe-Checkout einbezogenen Bedingungen des Merchant of Record. Diese AGB regeln bei einem solchen Verkauf insbesondere die Eigenschaften, Bereitstellung und erlaubte Nutzung des von AWL gelieferten digitalen Produkts.

Soweit Regelungen dieser AGB zu Zahlungsabwicklung, Rechnung, Umsatzsteuer, Widerruf oder Erstattung den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen oder den für die konkrete Transaktion geltenden Bedingungen des Merchant of Record widersprechen, gehen die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und für transaktionsbezogene Fragen die Bedingungen des Merchant of Record vor.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmenskunden gelten nur, wenn ihnen der jeweilige Verkäufer ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 3 Käufergruppen und Auswahl des Verkaufswegs

Die Ausschreibungsinformationen können von Unternehmern, Unternehmen, Selbstständigen, Freiberuflern, Kleinunternehmern, juristischen Personen, Behörden, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und – soweit der Checkout dies zulässt – Verbrauchern erworben werden.

Ein besonderer Dokumenten- oder Identitätsnachweis durch Gewerbeschein, Steuerbescheid, Steuerkarte oder Personalausweis wird von AWL für den Erwerb über Stripe Managed Payments nicht verlangt.

Gibt der Kunde eine gültige EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an und bestätigt er den ausschließlich unternehmerischen Bezug, kann die Bestellung als unmittelbarer B2B-Verkauf durch AWL im Reverse-Charge-Verfahren abgewickelt werden.

Gibt der Kunde keine gültige EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an, wird die Bestellung grundsätzlich über Stripe Managed Payments abgewickelt. Der im Stripe-Checkout bezeichnete Merchant of Record wird in diesem Fall rechtlicher Verkäufer gegenüber dem Kunden und übernimmt die ihm für die Transaktion zugewiesenen steuerlichen und zahlungsbezogenen Pflichten.

AWL und der Merchant of Record dürfen einen anderen Verkaufsweg wählen, wenn dies aufgrund des Kundenlands, des Unternehmensstatus, der steuerlichen Angaben, der Produktklassifizierung, technischer Anforderungen oder gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist. Der für die konkrete Bestellung geltende Verkäufer wird vor dem endgültigen Zahlungsabschluss im Checkout bezeichnet.

Ein Käufer darf keine fremde Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwenden und darf sich nicht wahrheitswidrig als Unternehmer, Verbraucher oder Vertreter eines Unternehmens ausgeben.

Bestellt eine natürliche Person für ein Unternehmen oder eine Organisation, bestätigt sie, zu dieser Bestellung berechtigt zu sein. Eine Zahlung darf mit Zustimmung des berechtigten Karten- oder Kontoinhabers auch durch einen Dritten erfolgen.

Die objektive Verbrauchereigenschaft wird nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass ein Käufer im Checkout unrichtige Angaben macht. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

§ 4 Gegenstand des digitalen Produkts

AWL recherchiert, filtert, strukturiert und erläutert Informationen zu öffentlichen oder gewerblichen Ausschreibungen und stellt sie als standardisiertes digitales Informationsprodukt bereit.

Bei der erworbenen Freischaltung handelt es sich um ein vor der Bestellung erstelltes und nach bestätigter Zahlung automatisiert bereitgestelltes digitales Produkt. Eine individuelle Beratung, eine persönliche Prüfung der Eignung des Kunden oder eine Erstellung von Vergabeangeboten ist nicht geschuldet.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Beschreibung der ausgewählten Ausschreibung im Zeitpunkt der Bestellung. Die Freischaltung kann insbesondere enthalten:

  • eine verständliche Zusammenfassung der Ausschreibung,
  • Angaben zum Auftraggeber und zu verfügbaren Ansprechpartnern,
  • Vergabe-, Bekanntmachungs- oder Referenznummern,
  • Angaben zum Leistungsort, Auftragswert und zu Fristen,
  • eine Zusammenfassung wesentlicher Anforderungen und Nachweise,
  • eine Nachweischeckliste oder AWL-Auswertung sowie
  • einen Link oder anderen direkten Zugang zur amtlichen beziehungsweise ursprünglichen Quelle.

Vertragsgegenstand ist die Aufbereitung und elektronische Bereitstellung der bezeichneten Ausschreibungsinformationen. Bezahlt wird nicht für das Recht zur Teilnahme, einen Zuschlag oder die amtlichen Vergabeunterlagen als solche.

AWL ist weder Vergabestelle noch Auftraggeber und wird nicht Partei eines Vergabeverfahrens oder eines später zwischen dem Kunden und einer Vergabestelle geschlossenen Vertrags.

AWL erstellt, prüft und übermittelt kein Angebot für den Kunden. Eine rechtliche, steuerliche, technische oder vergaberechtliche Einzelfallberatung ist nicht Bestandteil der Freischaltung.

Die einmalige Freischaltung bezieht sich ausschließlich auf die im Checkout bezeichnete Ausschreibung, sofern dort nicht ausdrücklich ein abweichender Umfang genannt wird. Es entsteht kein Abonnement.

Die erworbenen Informationen bilden grundsätzlich den bei der Freischaltung vorhandenen Bearbeitungsstand ab. Eine laufende Überwachung, Aktualisierung oder Benachrichtigung über spätere Änderungen ist nur geschuldet, wenn sie im Checkout ausdrücklich zugesagt wurde.

§ 5 Darstellung auf der Website und Vertragsschluss

Die Darstellung einer Ausschreibung auf der Website ist kein verbindliches Vertragsangebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.

Der Kunde kann seine Eingaben vor der Weiterleitung zur Zahlung überprüfen und berichtigen. Die endgültigen Produkt-, Preis-, Steuer- und Verkäuferangaben werden vor dem verbindlichen Abschluss im jeweiligen Checkout angezeigt.

Beim unmittelbaren B2B-Verkauf durch AWL gibt der Kunde durch Betätigung des eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellbuttons ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgreich geprüft, die Zahlung bestätigt und die Bestellung durch AWL bestätigt oder die Information freigeschaltet wurde.

Beim Verkauf über Stripe Managed Payments wird der Vertrag über den Erwerb des digitalen Produkts mit der im Stripe-Checkout bezeichneten Link-Gesellschaft geschlossen. Maßgeblich sind der dort angezeigte Endpreis, die dort bezeichnete Verkäufergesellschaft sowie die dort einbezogenen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen.

Eine bloße Eingangsbestätigung, fehlgeschlagene Zahlungsautorisierung oder abgebrochene Checkout-Sitzung begründet keinen Anspruch auf Freischaltung.

Kann eine Bestellung wegen einer technischen Störung, eines Sicherheitsverdachts, einer fehlgeschlagenen Steuerprüfung oder einer Ablehnung durch den Zahlungsdienstleister nicht abgeschlossen werden, kommt kein Vertrag zustande. Bereits endgültig eingezogene Beträge werden über den jeweiligen Zahlungsweg erstattet, sofern keine anderweitige wirksame Bestellung besteht.

Vertragssprache ist Deutsch. Im Checkout können ergänzend weitere Sprachen angeboten werden. Im Zweifel ist diejenige Fassung maßgeblich, die beim Vertragsschluss wirksam einbezogen wurde.

Der Kunde kann die bei der Bestellung geltenden AGB elektronisch speichern und ausdrucken. Vertrags- und Transaktionsinformationen werden außerdem im gesetzlich erforderlichen Umfang gespeichert und in elektronischer Form bestätigt.

§ 6 Elektronische Bereitstellung

Nach erfolgreichem Vertragsschluss und bestätigter Zahlung wird die ausgewählte Ausschreibungsinformation grundsätzlich unverzüglich elektronisch freigeschaltet.

Die Bereitstellung kann über die Website, ein Kundenkonto, einen individuellen Zugangslink oder per E-Mail erfolgen.

Die Leistung gilt als bereitgestellt, sobald der Kunde die technische Möglichkeit erhalten hat, auf die freigeschalteten Informationen zuzugreifen.

Der Kunde muss eine erreichbare E-Mail-Adresse, einen Internetzugang und ein geeignetes Endgerät bereitstellen. Er muss auch seinen Spam-Ordner kontrollieren und seine Zugangsdaten vor unberechtigtem Zugriff schützen.

Verzögerungen können insbesondere entstehen, wenn eine Zahlung noch nicht bestätigt wurde oder externe Zahlungs-, Steuer-, Prüf-, E-Mail- oder Quellsysteme vorübergehend nicht erreichbar sind.

Der Kunde soll die für ihn benötigten Informationen nach der Freischaltung zeitnah sichern. Ein bestimmter dauerhafter Zugriff über ein Kundenkonto ist nur geschuldet, wenn dies bei der Bestellung ausdrücklich zugesagt wurde.

§ 7 Preise und Fälligkeit

Der Preis gilt für die einmalige Freischaltung der ausgewählten Ausschreibung. Bei dieser Einzelfreischaltung entstehen keine automatische Verlängerung und keine regelmäßigen Folgeabbuchungen. Für das gesondert angebotene Ausschreibungs-Abo gelten abweichend die §§ 31 bis 37; dort bestehen ein wiederkehrendes Entgelt und eine automatische Verlängerung.

Beim unmittelbaren B2B-Verkauf durch AWL wird der Preis als Nettopreis ausgewiesen. Soweit die Voraussetzungen des Reverse-Charge-Verfahrens erfüllt sind, wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet.

Beim Verkauf über Stripe Managed Payments wird die nach Kundenstandort, Kundenstatus und Produktklassifizierung anwendbare Umsatzsteuer oder sonstige indirekte Steuer durch den Merchant of Record berechnet. Der vom Kunden tatsächlich zu zahlende Gesamtpreis wird im Stripe-Checkout vor dem verbindlichen Abschluss angezeigt.

Soweit auf der AWL-Website ein Ausgangs- oder Nettopreis genannt wird, ist bei einem Verkauf über Stripe Managed Payments der im abschließenden Stripe-Checkout ausgewiesene Gesamtpreis maßgeblich.

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, beträgt der Ausgangspreis 29,00 Euro je Freischaltung zuzüglich der gegebenenfalls anwendbaren Umsatzsteuer oder sonstigen indirekten Steuer.

Der Gesamtpreis wird unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.

§ 8 Zahlungsabwicklung, Rechnung und Zahlung durch Dritte

Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden im jeweiligen Checkout angezeigt.

Beim unmittelbaren B2B-Verkauf stellt AWL die Rechnung aus. Beim Verkauf über Stripe Managed Payments wird die Rechnung oder der entsprechende Verkaufsbeleg durch den im Checkout bezeichneten Merchant of Record ausgestellt und dem Kunden grundsätzlich elektronisch über Link übermittelt.

Die Zahlung kann mit Zustimmung des berechtigten Karten- oder Kontoinhabers durch eine andere Person als den Leistungsempfänger erfolgen. Der Name des Karteninhabers muss deshalb nicht mit dem Namen des Kunden oder Rechnungsempfängers übereinstimmen.

Der Kunde beziehungsweise Zahler muss zur Verwendung des Zahlungsmittels berechtigt sein. Bei einer unberechtigten Verwendung, betrügerischen Bestellung oder unberechtigten Rückbuchung können der Zugang gesperrt und gesetzliche Zahlungs-, Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Vollständige Karten- und Kontodaten werden durch Stripe beziehungsweise den ausgewählten Zahlungsdienstleister verarbeitet. AWL speichert grundsätzlich keine vollständigen Kreditkartendaten.

Fragen zu einer Managed-Payments-Zahlung, einer durch Link ausgestellten Rechnung, einer Rückbuchung oder einer transaktionsbezogenen Erstattung können über den in der Bestätigung angegebenen Link-Support abgewickelt werden. AWL bleibt Ansprechpartner für Fragen zum Inhalt und zur technischen Bereitstellung des Produkts.

§ 9 Unmittelbarer B2B-Verkauf durch AWL und USt-IdNr.-Prüfung

Der unmittelbare Verkauf durch AWL ist ausschließlich für Kunden bestimmt, die die Leistung als Unternehmer für ihr Unternehmen beziehen und deren Unternehmereigenschaft für den konkreten grenzüberschreitenden Leistungsbezug durch eine gültige EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bestätigt werden kann.

Der Kunde bestätigt bei Nutzung dieses Verkaufswegs, dass:

  • er tatsächlich unternehmerisch tätig ist,
  • er die Leistung ausschließlich für sein Unternehmen oder seine selbstständige berufliche Tätigkeit bezieht,
  • die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gültig ist,
  • die Nummer dem bestellenden Unternehmen zugeordnet ist,
  • Firmenname, Geschäftsanschrift und steuerliche Ansässigkeit richtig sind und
  • er zum Handeln für das bezeichnete Unternehmen berechtigt ist.

AWL darf die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über VIES oder ein vergleichbares amtliches System prüfen und das Prüfungsergebnis, den Prüfzeitpunkt und die geprüften Angaben zu Nachweiszwecken speichern.

AWL darf den unmittelbaren B2B-Verkauf ablehnen oder stattdessen auf Stripe Managed Payments verweisen, wenn:

  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ungültig oder nicht bestätigbar ist,
  • die Nummer einem anderen Unternehmen zugeordnet ist,
  • die Unternehmensangaben widersprüchlich oder unvollständig sind,
  • der Bezug für private Zwecke erfolgt oder
  • konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch oder Steuerverkürzung bestehen.

Ein Anspruch auf eine manuelle Unternehmerprüfung anhand anderer Dokumente besteht nicht.

Eine Person ohne gültige EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann den unmittelbaren Reverse-Charge-Verkaufsweg nicht verlangen. Sie kann die Freischaltung über Stripe Managed Payments erwerben, soweit dieser Verkaufsweg für ihr Land und die konkrete Transaktion verfügbar ist.

§ 10 Umsatzsteuer und Reverse Charge beim unmittelbaren B2B-Verkauf

AWL Zentrum Ltd ist im Vereinigten Königreich ansässig und unter der UK-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer GB323909011 registriert.

Bei einer grenzüberschreitenden sonstigen Leistung an einen Unternehmer bestimmt sich der Leistungsort grundsätzlich nach dem Ort, an dem der Leistungsempfänger sein Unternehmen oder die für den Leistungsbezug maßgebliche Betriebsstätte unterhält.

Bei einer entsprechenden Leistung an einen in Deutschland ansässigen Unternehmer liegt der Leistungsort grundsätzlich in Deutschland. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, schuldet der Leistungsempfänger die deutsche Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren, insbesondere nach § 3a Absatz 2 in Verbindung mit § 13b Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 5 UStG.

AWL rechnet eine solche Leistung netto und ohne deutsche Umsatzsteuer ab. Die Rechnung enthält einen Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers beziehungsweise „Reverse Charge“.

Soweit der Leistungsort außerhalb des Vereinigten Königreichs liegt, wird grundsätzlich keine britische Umsatzsteuer berechnet. Der Kunde ist für die richtige Erklärung und Abführung der im Staat des Leistungsempfängers geschuldeten Steuer verantwortlich.

Eine bloße Selbsterklärung ohne gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer begründet keinen Anspruch auf den unmittelbaren B2B-Verkauf im Reverse-Charge-Verfahren.

Stellt sich nachträglich heraus, dass der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig falsche, unvollständige oder irreführende Angaben gemacht hat, darf AWL im gesetzlich zulässigen Umfang:

  • eine Rechnung berichtigen,
  • gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer nachberechnen,
  • den Zugang sperren und
  • Ersatz der durch die Falschangabe verursachten Steuern, Zinsen sowie angemessenen Rechts- und Beratungskosten verlangen.

Die Ersatzpflicht besteht nur, soweit die zusätzliche Belastung durch eine vom Kunden zu vertretende unrichtige oder unvollständige Angabe verursacht wurde. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 11 Verkauf über Stripe Managed Payments

Bei diesem Verkaufsweg ist die im Stripe-Checkout und auf der Rechnung bezeichnete Link-Gesellschaft der Merchant of Record und rechtliche Verkäufer gegenüber dem Kunden.

Der Merchant of Record übernimmt für unterstützte Länder insbesondere:

  • die Berechnung und Erhebung der anwendbaren Umsatzsteuer, Sales Tax oder GST,
  • die steuerliche Registrierung, Erklärung und Abführung, soweit Stripe diese Steuerabdeckung für das betreffende Land übernimmt,
  • die Ausstellung der steuerlich erforderlichen Rechnung oder des Verkaufsbelegs,
  • die Zahlungsabwicklung,
  • die transaktionsbezogene Betrugs- und Streitfallbearbeitung sowie
  • den transaktionsbezogenen Kundensupport.

Für Kunden in Deutschland und den übrigen von Stripe unterstützten EU-Staaten wird die anwendbare indirekte Steuer nach den im Stripe-Checkout ermittelten Umständen behandelt. Der Kunde muss die für die Steuerbestimmung abgefragten Angaben zu Standort, Rechnungsanschrift, Kundenstatus und gegebenenfalls Steuerregistrierung wahrheitsgemäß angeben.

Gibt ein Unternehmenskunde im Managed-Payments-Checkout eine Steuerregistrierungsnummer an, entscheidet der Merchant of Record anhand der gesetzlichen Vorgaben und seiner Prüfung über die steuerliche Behandlung. AWL gibt für diesen Verkaufsweg keine eigene Zusage, dass eine Transaktion zwingend netto oder im Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet wird.

Gibt der Kunde keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an, kann der Merchant of Record die für den Kundenstandort geltende Umsatzsteuer berechnen und einziehen. Eine zusätzliche Unternehmerprüfung durch AWL ist dafür nicht erforderlich.

AWL erhält vom Merchant of Record die zur Produktauslieferung erforderliche Zahlungsbestätigung und stellt anschließend den Zugriff auf die erworbenen Ausschreibungsinformationen bereit.

Für produktbezogene Fragen, technische Zugangsprobleme und inhaltliche Mängel ist AWL erreichbar. Für Zahlungsbelege, Rechnungen, Rückbuchungen und transaktionsbezogene Erstattungen gelten die im Checkout und in der Bestätigungs-E-Mail genannten Supportwege des Merchant of Record.

Sollte Stripe für ein bestimmtes Land ausnahmsweise keine indirekte Steuerabdeckung übernehmen, gelten die im Stripe-Checkout und auf der Rechnung ausgewiesenen Angaben. AWL und der Kunde bleiben für diejenigen steuerlichen Pflichten verantwortlich, die ihnen nach zwingendem Recht ausdrücklich verbleiben.

§ 12 Verbraucher und gesetzliches Widerrufsrecht

Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Der unmittelbare B2B-Verkaufsweg durch AWL steht Verbrauchern nicht zur Verfügung. Für einen wirksamen reinen B2B-Vertrag besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.

Erwirbt ein Verbraucher das digitale Produkt über Stripe Managed Payments, richten sich das gesetzliche Widerrufsrecht, dessen Ausübung und die Erstattung nach zwingendem Verbraucherrecht sowie der im Stripe-Checkout bereitgestellten Widerrufsinformation und den Bedingungen des dort bezeichneten Merchant of Record.

Ein Verbraucher hat bei einem Fernabsatzvertrag grundsätzlich vierzehn Tage ab Vertragsschluss Zeit, seine Vertragserklärung zu widerrufen. Der Widerruf ist gegenüber dem auf der Rechnung beziehungsweise im Stripe-Checkout bezeichneten Verkäufer zu erklären und kann über die dort angegebenen Kontakt- oder Link-Supportwege ausgeübt werden.

Bei einem kostenpflichtigen Vertrag über nicht auf einem körperlichen Datenträger befindliche digitale Inhalte erlischt das Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört insbesondere, dass der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, dass er seine Kenntnis vom dadurch eintretenden Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat und dass ihm eine entsprechende Vertragsbestätigung zur Verfügung gestellt wurde.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, wird das Widerrufsrecht nicht allein durch eine Bestimmung in diesen AGB oder durch die sofortige Freischaltung ausgeschlossen.

Soweit die Freischaltung rechtlich als digitale Dienstleistung statt als Bereitstellung digitaler Inhalte eingeordnet wird, gelten die hierfür maßgeblichen gesetzlichen Regeln zum Beginn der Leistung, zum Erlöschen des Widerrufsrechts und zu einem möglichen Wertersatz.

Zwingende Verbraucherrechte, insbesondere Rechte bei nicht vertragsgemäßer Bereitstellung eines digitalen Produkts, werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

§ 13 Keine freiwillige Erfolgs- oder Nichtgefallen-Garantie

Außerhalb gesetzlicher Widerrufs-, Mängel- und Erstattungsrechte besteht kein Anspruch auf Erstattung allein deshalb, weil:

  • der Kunde die Ausschreibung nach der Freischaltung nicht mehr benötigt,
  • der Inhalt nicht den wirtschaftlichen Erwartungen des Kunden entspricht,
  • der Kunde Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt,
  • der Kunde kein Angebot einreicht,
  • ein Angebot ausgeschlossen oder abgelehnt wird,
  • der Kunde keinen Zuschlag erhält oder
  • die Vergabestelle das Verfahren nach der Freischaltung ändert oder aufhebt.

Gesetzliche Rechte wegen eines Mangels, einer nicht erfolgten Bereitstellung oder eines wirksamen Verbraucherwiderrufs bleiben unberührt.

Bei einem Managed-Payments-Verkauf wird eine geschuldete Erstattung über den Merchant of Record und grundsätzlich auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel abgewickelt.

§ 14 Pflichten des Kunden

Der Kunde muss sämtliche Bestell-, Kontakt-, Standort-, Unternehmens- und Steuerangaben vollständig und richtig angeben.

Der Kunde muss die amtliche Originalquelle und die vollständigen Vergabeunterlagen vor jeder Teilnahme oder geschäftlichen Entscheidung selbst prüfen.

Der Kunde ist insbesondere selbst dafür verantwortlich festzustellen, ob:

  • die Ausschreibung noch aktuell ist,
  • sein Unternehmen zur Teilnahme berechtigt ist,
  • sämtliche Eignungs- und Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden,
  • Genehmigungen, Versicherungen, Zertifikate und Nachweise vorhanden sind,
  • Fristen, Kommunikationswege und Formvorgaben eingehalten werden,
  • Änderungen oder Bieterinformationen veröffentlicht wurden und
  • die Abgabe eines Angebots wirtschaftlich sinnvoll ist.

Maßgeblich sind ausschließlich die Originalunterlagen und Mitteilungen der jeweiligen Vergabestelle. Die AWL-Zusammenfassung ersetzt deren vollständige Prüfung nicht.

Zugangsdaten, individuelle Links und freigeschaltete Inhalte sind vor unberechtigter Nutzung zu schützen.

§ 15 Keine Teilnahme-, Auftragswert- oder Zuschlagsgarantie

AWL garantiert nicht, dass der Kunde zur Teilnahme berechtigt ist, alle Anforderungen erfüllt oder ein wirtschaftlich geeignetes Angebot abgeben kann.

AWL garantiert nicht, dass ein Angebot des Kunden angenommen, gewertet oder bezuschlagt wird.

Veröffentlichte oder geschätzte Auftragswerte sind Orientierungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich als amtlich bestätigte Angaben bezeichnet werden.

AWL übernimmt keine Garantie für:

  • eine bestimmte Zahl von Wettbewerbern,
  • eine bestimmte Gewinn- oder Zuschlagschance,
  • die Wirtschaftlichkeit des Auftrags,
  • eine Verlängerung von Fristen,
  • die unveränderte Durchführung des Verfahrens oder
  • den Abschluss eines Vertrags mit der Vergabestelle.

Über Teilnahme, Ausschluss, Wertung, Aufhebung und Zuschlag entscheidet ausschließlich die jeweilige Vergabestelle.

§ 16 Quellen, Aktualität und Änderungen der Ausschreibung

Die bereitgestellten Informationen beruhen auf öffentlichen, amtlichen oder sonstigen rechtmäßig zugänglichen Quellen.

AWL bemüht sich um eine sorgfältige Auswahl, Prüfung und verständliche Aufbereitung. Eine Ausschreibung kann durch die Vergabestelle jederzeit geändert, ergänzt, berichtigt, aufgehoben oder zurückgezogen werden.

Fristen, Ansprechpartner, Anforderungen, Unterlagen und Zugangswege können sich auch kurzfristig und nach der Freischaltung ändern.

Der Kunde muss deshalb vor der Abgabe eines Angebots und vor anderen geschäftlichen Entscheidungen die Originalquelle erneut auf Änderungen und ergänzende Bieterinformationen prüfen.

Angaben aus Drittquellen werden nicht allein durch ihre Wiedergabe zu einer Garantie von AWL.

Eine erst nach der Freischaltung erfolgende Änderung, Sperrung oder Aufhebung der Originalquelle oder Ausschreibung stellt keinen Mangel der bereits vertragsgemäß bereitgestellten AWL-Leistung dar.

War eine wesentliche Information bereits im Zeitpunkt der Freischaltung erkennbar unrichtig, unvollständig oder überholt, gelten die gesetzlichen und nachfolgenden Regelungen über Mängel und Nacherfüllung.

§ 17 Nutzungsrechte

AWL-Zusammenfassungen, Auswertungen, Auswahlentscheidungen, Strukturen und Datenbankinhalte können urheberrechtlich, datenbankrechtlich oder anderweitig geschützt sein.

Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, den freigeschalteten AWL-Inhalt für eigene private oder eigene unternehmerische Zwecke zu nutzen. Die Nutzung amtlicher Originalunterlagen richtet sich nach den dafür geltenden gesetzlichen und quellenbezogenen Bestimmungen.

Ein Unternehmenskunde darf den freigeschalteten Inhalt eigenen Mitarbeitern und unmittelbar beauftragten Beratern zugänglich machen, soweit diese ihn für die konkrete Ausschreibung benötigen und zur vertraulichen Behandlung verpflichtet sind.

Nicht gestattet sind ohne vorherige Zustimmung von AWL insbesondere:

  • der Weiterverkauf oder die entgeltliche Weitergabe,
  • die öffentliche Veröffentlichung wesentlicher AWL-Inhalte,
  • die systematische Vervielfältigung,
  • der Aufbau oder die Anreicherung einer konkurrierenden Datenbank,
  • automatisiertes Auslesen, Scraping oder Massendownload,
  • die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,
  • die Weitergabe eines Kontos an andere Unternehmen sowie
  • die Nutzung zum Training, zur Befüllung oder zum Betrieb fremder kommerzieller Datenbanken oder KI-Systeme.

Rechte an amtlichen Originalunterlagen, Marken und fremden Inhalten verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.

§ 18 Kundenkonto und Zugangsschutz

Soweit ein Kundenkonto angelegt wird, muss der Kunde richtige Kontaktdaten angeben und sichere Zugangsdaten verwenden.

Das Konto darf nur vom Kunden und bei Unternehmenskunden von dessen berechtigten Mitarbeitern genutzt werden. Eine Weitergabe an andere Personen oder Unternehmen ist nicht gestattet.

Der Kunde muss AWL unverzüglich informieren, wenn er einen unbefugten Zugriff oder eine missbräuchliche Verwendung vermutet.

AWL darf ein Konto oder einen Zugang vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Betrug, Missbrauch, unberechtigte Weitergabe, eine Sicherheitsverletzung oder eine erhebliche Verletzung dieser AGB bestehen.

Der Kunde haftet für Aktivitäten über sein Konto nur, soweit er diese zu vertreten hat.

§ 19 Mängel, technische Fehler und Nacherfüllung

Der Kunde soll erkennbare technische oder inhaltliche Fehler nach ihrer Feststellung unverzüglich an info@awl-zentrum.de melden und die betroffene Ausschreibung sowie den Fehler möglichst genau bezeichnen.

Bei einem von AWL zu vertretenden Mangel kann AWL nach Maßgabe des anwendbaren Rechts insbesondere:

  • die Information berichtigen oder ergänzen,
  • einen funktionierenden Zugang bereitstellen,
  • die digitale Leistung erneut bereitstellen oder
  • eine Erstattung über den jeweiligen Verkäufer veranlassen.

Schlägt eine geschuldete Nacherfüllung fehl, wird sie verweigert oder ist sie unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über digitale Produkte. Vertragliche Einschränkungen in diesen AGB gelten nicht, soweit sie von zwingenden Verbraucherrechten abweichen.

Änderungen der Originalquelle nach der Freischaltung sowie Umstände, die AWL weder verursacht hat noch beherrschen kann, sind nicht automatisch ein von AWL zu vertretender Mangel.

§ 20 Sperrung und Beendigung aus wichtigem Grund

AWL darf einen Zugang sperren oder eine weitere Nutzung aus wichtigem Grund untersagen, wenn der Kunde insbesondere:

  • eine fremde oder manipulierte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet,
  • falsche Identitäts-, Standort- oder Unternehmensdaten verwendet,
  • ein Zahlungsmittel unberechtigt verwendet,
  • eine Zahlung betrügerisch oder ohne sachlichen Grund zurückbucht,
  • Inhalte unzulässig weiterverkauft oder systematisch weitergibt,
  • technische Schutzmaßnahmen umgeht oder
  • die Plattform erheblich missbräuchlich nutzt.

Soweit möglich und zumutbar, erhält der Kunde vor einer dauerhaften Sperrung Gelegenheit zur Stellungnahme. Dies gilt nicht, wenn eine sofortige Sperrung zum Schutz von AWL, Stripe, Link, anderen Kunden oder Dritten erforderlich ist.

Zwingende Verbraucher-, Mängel- und Erstattungsrechte bleiben unberührt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche auf Zahlung, Unterlassung und Schadensersatz bleiben vorbehalten.

§ 21 Haftung

AWL haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und
  • in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet AWL nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung von AWL für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

AWL haftet nach Maßgabe der vorstehenden Absätze insbesondere nicht für bloß mittelbare wirtschaftliche Erwartungen, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Aufträge, fehlende Zuschläge oder Aufwendungen für eine erfolglose Angebotserstellung.

AWL haftet nicht für die Verfügbarkeit, Rechtmäßigkeit oder inhaltliche Richtigkeit fremder Webseiten und Originalquellen, soweit AWL eine betreffende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von AWL.

Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Beschränkungen nur, soweit sie mit zwingendem Verbraucherrecht vereinbar sind.

Für Pflichtverletzungen des Merchant of Record bei Zahlung, Rechnung, Steuerabwicklung oder transaktionsbezogenem Support haftet die jeweils verantwortliche Vertragspartei nach den für die Transaktion geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. AWL haftet nicht allein deshalb für eine Pflichtverletzung des Merchant of Record, weil AWL dessen Checkout technisch eingebunden hat; eine eigene von AWL zu vertretende Pflichtverletzung bleibt hiervon unberührt.

§ 22 Freistellung bei vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzungen

Ein Unternehmenskunde stellt AWL von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund folgender von ihm zu vertretender Handlungen entstehen:

  • Verwendung einer fremden, manipulierten oder unberechtigt genutzten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  • vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben zu Unternehmensstatus oder Unternehmenssitz,
  • unberechtigte Verwendung eines Zahlungsmittels,
  • rechtswidrige Weitergabe oder Verwertung von AWL-Inhalten oder
  • sonstige schuldhafte Verletzung von Rechten Dritter durch seine Nutzung.

Die Freistellung umfasst die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. AWL wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Verteidigung geben.

Die Freistellung gilt nicht, soweit AWL den Schaden selbst verursacht oder mitverursacht hat. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Regelung nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

§ 23 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch AWL richtet sich nach der Datenschutzerklärung.

Stripe und die im Checkout bezeichnete Link-Gesellschaft verarbeiten Zahlungs-, Rechnungs-, Standort-, Steuer- und Transaktionsdaten nach ihren eigenen Datenschutzhinweisen und zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Zahlungsdienstleister beziehungsweise Merchant of Record.

Beim unmittelbaren B2B-Verkauf darf AWL Unternehmensdaten und Ergebnisse der Umsatzsteuerprüfung insbesondere verarbeiten, um:

  • den Vertrag anzubahnen und durchzuführen,
  • den Unternehmerstatus und die steuerliche Behandlung zu prüfen,
  • gesetzliche Nachweispflichten zu erfüllen und
  • Betrug oder Missbrauch zu verhindern.

AWL erhält bei Managed-Payments-Verkäufen diejenigen Daten, die zur Zuordnung der Bestellung, Freischaltung, Kundenbetreuung, Missbrauchsprävention und Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind.

§ 24 Technische Verfügbarkeit und höhere Gewalt

AWL bemüht sich um eine zuverlässige technische Verfügbarkeit der Plattform und der erworbenen Zugänge. Eine jederzeit ununterbrochene oder vollständig fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht garantiert.

Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Angriffe, Internetstörungen oder Ausfälle externer Zahlungs-, E-Mail-, Steuer-, Prüf- und Quellsysteme entstehen.

Keine Partei haftet für Verzögerungen aufgrund außergewöhnlicher, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer und auch bei zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbarer Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs. Bereits entstandene Zahlungs-, Bereitstellungs-, Mängel- und Erstattungspflichten bleiben unberührt.

§ 25 Aufrechnung und Zurückbehaltung im B2B-Verhältnis

Ein Unternehmenskunde kann gegenüber AWL nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für unmittelbar miteinander verbundene Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.

Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. § 354a HGB bleibt unberührt.

Diese Einschränkungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern, soweit sie deren zwingende gesetzliche Rechte beeinträchtigen würden.

§ 26 Kommunikation und Support

Vertrags- und produktbezogene Mitteilungen dürfen elektronisch an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden.

Der Kunde muss seine Kontaktangaben aktuell halten und den Empfang vertragsbezogener Nachrichten ermöglichen.

Produktbezogene Mitteilungen an AWL sind an info@awl-zentrum.de zu richten.

Bei Managed-Payments-Verkäufen sind transaktionsbezogene Anfragen zu Zahlung, Rechnung, Rückerstattung oder Chargeback vorrangig über die in der Link-Bestätigung bezeichneten Supportwege zu stellen.

§ 27 Verbraucherstreitbeilegung

AWL ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine zwingende gesetzliche Pflicht besteht.

Die frühere Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission ist eingestellt und wird daher nicht als Beschwerdeweg angegeben.

Für Streitigkeiten aus einem Managed-Payments-Verkauf gelten ergänzend die Beschwerde- und Supportwege des im Checkout bezeichneten Merchant of Record.

§ 28 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für unmittelbare B2B-Verträge mit AWL und für die produktbezogenen Rechtsbeziehungen zu AWL gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

Ist der unmittelbare Vertragspartner von AWL Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind – soweit gesetzlich zulässig – die für den eingetragenen Sitz von AWL zuständigen Gerichte Gerichtsstand. AWL darf den Kunden außerdem an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

Für den Verkauf über Stripe Managed Payments gelten hinsichtlich des Kauf-, Zahlungs- und Erstattungsverhältnisses zusätzlich die Rechtswahl- und Gerichtsstandsbestimmungen des im Checkout bezeichneten Merchant of Record. Zwingende Verbrauchergerichtsstände bleiben unberührt.

§ 29 Änderungen dieser AGB

Für eine einzelne Bestellung gilt diejenige Fassung dieser AGB, die dem Kunden unmittelbar vor Abgabe seiner Bestellung zugänglich gemacht und wirksam einbezogen wurde.

Spätere Änderungen verändern einen bereits vollständig abgeschlossenen einmaligen Freischaltungsvertrag nicht.

Änderungen können für zukünftige Bestellungen insbesondere aufgrund neuer Gesetze, Rechtsprechung, Steuerregeln, Zahlungswege oder technischer Abläufe vorgenommen werden.

§ 30 Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Überschriften dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit und beeinflussen die rechtliche Auslegung nicht.

§ 31 Ausschreibungs-Abo – Gegenstand und Geltung

Ergänzend zum einmaligen Erwerb einzelner Ausschreibungsinformationen (§§ 1 bis 30) bietet AWL ein kostenpflichtiges Zugangsabonnement an („Ausschreibungs-Abo“). Die §§ 31 bis 37 gehen für das Ausschreibungs-Abo den vorstehenden Bestimmungen vor, soweit sie von ihnen abweichen. Im Übrigen gelten die §§ 1 bis 30 entsprechend.

Gegenstand des Ausschreibungs-Abos ist die zeitlich begrenzte Bereitstellung des Zugangs zu den von AWL recherchierten, geprüften und aufbereiteten Ausschreibungsinformationen. Es handelt sich um eine digitale Dienstleistung im Sinne des § 327 Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags Zugang zu Daten, die AWL fortlaufend erhebt, prüft und aktualisiert. Geschuldet ist die Bereitstellung des Zugangs während der Laufzeit, nicht die Lieferung eines abgeschlossenen Werks.

Das Ausschreibungs-Abo kann von Unternehmern und – soweit der Checkout dies zulässt – von Verbrauchern abgeschlossen werden. Ein Gewerbenachweis ist nicht erforderlich.

§ 32 Tarife, Preise und Umsatzsteuer

AWL bietet zwei Tarife an:

  • Monatsabo: 99,00 Euro netto je Abrechnungszeitraum von einem Monat, zuzüglich der gegebenenfalls anwendbaren Umsatzsteuer oder sonstigen indirekten Steuer.
  • Jahresabo: 790,00 Euro netto je Abrechnungszeitraum von einem Jahr, zuzüglich der gegebenenfalls anwendbaren Umsatzsteuer oder sonstigen indirekten Steuer.

Die genannten Beträge sind Nettopreise. Der tatsächlich zu zahlende Gesamtpreis je Abrechnungszeitraum einschließlich aller Steuern wird dem Kunden vor dem verbindlichen Abschluss angezeigt – sowohl auf der Bestätigungsseite von AWL als auch im nachfolgenden Checkout. Maßgeblich ist der dort ausgewiesene Gesamtpreis.

Es fallen keine Einrichtungsgebühren und keine über den Tarifpreis hinausgehenden laufenden Kosten an. Kosten für die Datenverbindung des Kunden trägt der Kunde.

Für die steuerliche Behandlung gelten dieselben beiden Wege wie beim Einzelkauf (§§ 9 bis 11): Weist der Kunde eine gültige und für den konkreten Leistungsbezug anwendbare EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach, erfolgt der Verkauf unmittelbar durch AWL im Reverse-Charge-Verfahren ohne Ausweis deutscher Umsatzsteuer; AWL stellt in diesem Fall für jeden bezahlten Abrechnungszeitraum eine eigene Rechnung. In allen übrigen Fällen erfolgt der Verkauf über Stripe Managed Payments; dort berechnet, erhebt und führt der im Checkout bezeichnete Merchant of Record die anwendbare Umsatzsteuer ab und stellt die Rechnungen und Belege selbst aus.

§ 33 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

Die Anfangslaufzeit entspricht dem gewählten Abrechnungszeitraum: einen Monat beim Monatsabo, ein Jahr beim Jahresabo. Sie beginnt mit der Bestätigung der ersten Zahlung.

Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Anfangslaufzeit automatisch um jeweils einen weiteren Abrechnungszeitraum derselben Länge, sofern er nicht zuvor gekündigt wird. Zu Beginn jedes Verlängerungszeitraums wird das jeweils vereinbarte Entgelt erneut fällig und eingezogen.

Der Kunde kann den Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen zum Ende des jeweils bezahlten Abrechnungszeitraums kündigen. Eine Kündigungsfrist ist nicht einzuhalten; maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung vor dem Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

Für die Kündigung stehen dem Kunden zur Verfügung:

  • die Kündigungsschaltfläche „Verträge hier kündigen“ auf awl-zentrum.de/kuendigen; sie ist ohne Anmeldung erreichbar,
  • eine formlose Erklärung in Textform an info@awl-zentrum.de oder an die in § 1 genannte Anschrift,
  • die Verwaltungsfunktion des im Checkout bezeichneten Zahlungsdienstes.

AWL nimmt Kündigungserklärungen unabhängig davon entgegen, über welchen der beiden Wege nach § 32 der Vertrag abgeschlossen wurde, und übermittelt sie unverzüglich an den Zahlungsdienst beziehungsweise den Merchant of Record. Der Eingang der Kündigung wird dem Kunden unverzüglich in Textform bestätigt; die Bestätigung enthält den Inhalt der Erklärung, Datum und Uhrzeit des Eingangs sowie den Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis beendet wird.

Eine Rückerstattung bereits bezahlter und abgelaufener Abrechnungszeiträume erfolgt nicht, soweit gesetzlich zulässig. Weitergehende zwingende Verbraucherrechte, insbesondere das Widerrufsrecht nach § 34 sowie Rechte bei Mängeln, bleiben unberührt.

§ 34 Widerrufsrecht des Verbrauchers beim Ausschreibungs-Abo

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Das Ausschreibungs-Abo ist eine digitale Dienstleistung (§ 31). Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Dienstleistungsvertrag erst mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung (§ 356 Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Da die geschuldete Leistung während der gesamten Laufzeit fortlaufend erbracht wird, ist sie innerhalb der Widerrufsfrist regelmäßig nicht vollständig erbracht. AWL nimmt daher ausdrücklich nicht in Anspruch, dass das Widerrufsrecht mit der Freischaltung erlischt.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt – was für die sofortige Freischaltung erforderlich ist –, und widerruft er anschließend, so schuldet er nach § 357a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung. Der Wertersatz bemisst sich anteilig nach dem Verhältnis der bis zur Widerrufserklärung erbrachten Leistung zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistung. Der übrige Teil des gezahlten Entgelts wird erstattet.

Einzelheiten, die Belehrung im Wortlaut und das Muster-Widerrufsformular enthält die Widerrufsbelehrung. Der Widerruf kann dort auch unmittelbar elektronisch erklärt werden; der Eingang wird unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt.

Für den unmittelbaren Verkauf durch AWL im Reverse-Charge-Verfahren (§ 32) gilt: Dieser Weg setzt eine gültige, unternehmerisch verwendete Umsatzsteuer-Identifikationsnummer voraus und steht Verbrauchern nicht offen. Für einen wirksamen reinen B2B-Vertrag besteht kein Verbraucherwiderrufsrecht.

§ 35 Leistungsumfang während des Abos

Während der Vertragslaufzeit sind für den Kunden sämtliche im Ausschreibungsbereich öffentlich eingestellten Ausschreibungsinformationen freigeschaltet. Das umfasst ausdrücklich auch solche Ausschreibungen, die erst nach Vertragsschluss veröffentlicht werden.

Mit Beendigung des Vertrags endet die Freischaltung. Für die weitere Nutzung gilt wieder die entgeltpflichtige Einzelfreischaltung nach §§ 1 bis 30.

Ausschreibungsinformationen, die der Kunde vor, während oder nach dem Abo einzeln erworben hat, bleiben davon unberührt und auch nach Vertragsende dauerhaft freigeschaltet.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl, Art, Region oder Mindestmenge an Ausschreibungen besteht nicht. Umfang und Zusammensetzung richten sich nach den tatsächlich verfügbaren amtlichen Bekanntmachungen. § 15 gilt entsprechend: Eine Teilnahme-, Auftragswert- oder Zuschlagsgarantie ist mit dem Abo nicht verbunden.

Die Nutzungsrechte nach § 17 gelten entsprechend. Sie sind auf die eigene betriebliche Nutzung des Kunden beschränkt und enden mit dem Vertrag; eine systematische Auswertung, Weitergabe oder Veröffentlichung der Inhalte ist nicht gestattet.

§ 36 Zahlungsabwicklung und Verwaltung des Abos

Die wiederkehrende Zahlung wird über Stripe abgewickelt. Erfolgt der Verkauf über Stripe Managed Payments, ist die im Checkout bezeichnete Link-Gesellschaft Merchant of Record; sie zieht die Zahlungen ein, weist die Umsatzsteuer aus, führt sie ab und stellt die Rechnungen und Belege aus.

In diesem Fall kann der Kunde Zahlungsmittel, Rechnungsanschrift, Belege, Verlängerung und Kündigung über die Verwaltung des Zahlungsdienstes einsehen und ändern. AWL stellt für das Abo keine eigene Zahlungsmittel- oder Belegverwaltung bereit. Die Kündigungs- und Widerrufsmöglichkeiten nach §§ 33 und 34 bestehen daneben und unabhängig davon.

Schlägt eine Folgezahlung fehl, unternimmt der Zahlungsdienst weitere Zahlungsversuche. Der Zugang bleibt bis zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums bestehen. Kommt bis dahin keine Zahlung zustande, endet die Freischaltung; ein bereits entstandener Entgeltanspruch bleibt bestehen.

Ein Wechsel zwischen Monats- und Jahresabo ist durch Kündigung des laufenden Vertrags und Neuabschluss möglich. Mehrere gleichzeitig laufende Abonnements desselben Kundenkontos sind nicht vorgesehen und werden technisch verhindert.

§ 37 Vertragsbestätigung

Nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger. Sie enthält den gewählten Tarif, den Gesamtpreis einschließlich Steuern, den Abrechnungszeitraum, den Hinweis auf die automatische Verlängerung, die Kündigungsmöglichkeit, den Beginn der Leistung sowie diese Vertragsbedingungen und die Widerrufsbelehrung.

Hat der Verbraucher dem vorzeitigen Leistungsbeginn ausdrücklich zugestimmt, wird auch diese Zustimmung in der Bestätigung wiedergegeben.

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